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Medien/ Journalist:innen/ Travel Blogger

Akkreditierungsrichtlinien der Messe Berlin

Als Messeveranstalter wollen wir Journalist:innen den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung.

Eine Medien-Akkreditierung können erhalten:

Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit (mit Bezug zum jeweiligen Messethema) folgendermaßen nachweisen können:

a. durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,

b. durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist,

c. durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Messe,

d. mittels eines Weblinks zu einer Online-Publikation, die in der jeweiligen Branchen-Community etabliert ist und eine angemessene Reichweite vorweisen kann. In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung wegen erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich. Solche Online-Medien müssen seit mindestens drei Monaten existieren, regelmäßige Einträge vorweisen und der letzte Text mit Bezug zum Messethema darf höchstens drei Monate alt sein (in Einzelfällen kann es separate ausführlichere Akkreditierungsregeln für Blogger und einen separaten Status für Blogger geben),

e. durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Beleges, dass sie für Schülerzeitungen arbeiten, oder durch Vorlage eines gültigen Ausweises einer Jugendpresseorganisation oder durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Schule, welche die redaktionelle Tätigkeit für die Schülerzeitung bestätigt,

f. Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes. Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. Der Messeveranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den Punkten a – e anzufordern. Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Messeveranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht der Messeveranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch.

Folgende Personengruppen werden nicht akkreditiert:

Personen ohne journalistische Legitimation, wie z. B. Kundenbetreuer:innen, Salesmanager, Anzeigenleiter:innen oder Webmaster, PR-Berater sowie private Begleitpersonen

Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen

Personen, die einen schriftlichen Auftrag eines freien Journalisten vorlegen

Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind.

Akkreditierung Travel Blogger

Voraussetzung für eine Akkreditierung ist ein thematischer Bezug zur ITB Berlin. Blogs deren Hauptthema nicht reisebezogen ist, werden grundsätzlich nicht zugelassen.

Der Blog muss mindestens seit sechs Monaten bestehen und regelmäßige relevante Beiträge des anfragenden Bloggers aufweisen. Die Aktualität sowie eine gute Sichtbarkeit und eine Reichweite von mindestens 5.000 Besucher:innen pro Monat ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Akkreditierung.

Aktualität, eine gute Sichtbarkeit sowie eine entsprechende Reichweite folgender Social Media Kanäle mit Reisebezug können auch zu einer erfolgreichen Akkreditierung führen:

Instagram 50.000 Abonnenten
TikTok 50.000 Abonnenten
YouTube 10.000 Abonnenten
Facebook 5.000 Likes

Entsprechende Nachweise und Kennzahlen sind in Form eines Media Kits als PDF (auf deutsch oder englisch) bei der Akkreditierung hochzuladen. Die Kennzahlen (Unique Visitors, Page Impressions und Verweildauer jeweils für die letzten drei Monate ab Akkreditierungszeitpunkt) sollten durch einen Screenshot eines unabhängigen Tools wie zum Beispiel

  • Google Analytics oder
  • Statify belegt werden.

Der Profilname sowie das Datum des Screenshots müssen sichtbar und erkennbar sein.

Es werden nur redaktionell Verantwortliche eines Blogs akkreditiert.

Wir behalten uns eine Limitierung der zugelassenen Personen pro Blog vor.

Es werden nur Blogs ohne Verkaufskanal zugelassen.

Emanuel Höger
Pressesprecher
Geschäftsbereichsleiter
Corporate Communication
Unternehmensgruppe Messe Berlin